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Vielen Dank für Ihre Antwort, die jedoch leider teilweise an meinen Fragen vorbeigeht. Um mein Erkenntnisinteresse zu verdeutlichen folgende Zuspitzung: Die Aussage, dass der Bund bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten trägt, kann auch heißen, dass der Bund gar nichts zahlt, da null Prozent auch in der Spanne von "bis zu 75 Prozent" liegen. Mir ist natürlich klar, dass dies nicht der Fall ist, ich hätte dennoch gern anstelle einer Obergrenze und Untergrenze bzw. Mindestsumme, also nicht "bis zu 75 Prozent", sondern "mindestens X Prozent" oder "mindestens X Euro".

Zur inflationsbedingten Anpassung der Fördersumme: Ich hatte verstanden, dass die Gesamtbaukostenprognose des ersten Bauabschnitts bereits jetzt bei 2,8 Milliarden Euro liegt und dass die bis zu 1,3 Milliarden Euro Förderung sich auf diese Summe beziehen und die zusätzlichen 600 Millionen Euro nur dann abgerufen werden könnten, wenn sich auf die Kostenprognose von 2,8 Milliarden Euro auf eine unbekannte Summe X erhöht. Der Anteil der Bundesförderung bliebe doch in jedem Falle gleich und würde bis zu einer Grenze von 600 Millionen Euro mit der Steigerung der Gesamtbaukosten skaliert, oder?

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