U5 Planungs- und Bauzeitraum

Der Bundestag hat Ende 2018 das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs-
und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschlossen, um Verkehrsprojekte schneller zu planen und bauen. Könnte man dadurch die U5 schneller planen und bauen? Und wenn nein, warum nicht?

Mit dem "Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" vom 29.11.2019 (BGBl. I, S. 2377) werden ausschließlich Vorschriften geändert, die bei der Planung von U-Bahn-Betriebsanlagen keine Anwendung finden (z.B. Fernstraßengesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Bundeswasserstraßengesetz). Deshalb hat das Gesetz keine Auswirkungen auf Planung und Bau der U5.