Direkt zum Inhalt

U5: Förderzusage für 1. Abschnitt

Stabil finanziert: Bis zu 75 Prozent der U5-Kosten von Bramfeld in die City Nord werden von Bund übernommen. Die ersten 70 Millionen Euro hat Hamburg bereits Ende 2023 erhalten.

Robert Henrich (Vorstandsvorsitzender der HOCHBAHN), Dr. Petra Welge (Geschäftsführerin der HOCHBAHN U5 Projekt GmbH) und Verkehrssenator Anjes Tjarks

Von links nach rechts: Robert Henrich (Vorstandsvorsitzender der HOCHBAHN), Dr. Petra Welge (Geschäftsführerin der HOCHBAHN U5 Projekt GmbH) und Verkehrssenator Anjes Tjarks

Gute Nachrichten aus Berlin: Der Bund beteiligt sich mit bis zu 75 Prozent an den förderfähigen Kosten der U5 auf dem Abschnitt Bramfeld in die City Nord. „Mit der U5 Ost ist nun ein weiteres Großprojekt der Metropolregion in unser GVFG-Bundesprogramm aufgenommen worden“, sagt Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing. „Die U5 Ost wird den Schnellbahnverkehr in der Stadt insgesamt stärken und für viele Fahrgäste noch einmal deutlich attraktiver machen.“

Die erste Summe ist schon in Hamburg eingetroffen: „Besonders freut es mich, dass es bereits im Jahr 2023 gelungen ist, Fördermittel in Höhe von 70 Mio. Euro zu erhalten“, sagt Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks. „Das zeigt: die U5 Ost ist stabil finanziert und wird mit Hochdruck umgesetzt.“
Auch Robert Henrich, neuer Vorstandsvorsitzender der HOCHBAHN freut sich über die tolle Nachricht zu Beginn seiner Amtszeit. „Die Förderzusage gewährleistet, dass die HOCHBAHN mit der Umsetzung des größten U-Bahn-Projekts Deutschlands einen entscheidenden Beitrag zur Mobilitätswende leisten kann.“

U5 lohnt sich für Hamburg: Nutzen-Kosten-Faktor bei 1,23

Hamburg hatte im September die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt. Voraussetzung für die Bundesförderung ist ein Nutzen-Kosten-Faktor von größer als 1 nach unabhängiger, bundesweit einheitlicher Berechnung mit dem Verfahren der standardisierten Bewertung. Die U5 hat dabei als Gesamtprojekt den Faktor 1,23 erreicht.

Der Förderbescheid für den ersten Bauabschnitt der U5 beinhaltet mögliche Bundesfinanzhilfen bis zu 1,3 Milliarden Euro. Zukünftige inflationsbedingte Kostensteigerungen können in Abstimmung mit dem Bund eingereicht werden. In Summe wird eine Förderung von etwa 70 Prozent der tatsächlichen Gesamtbaukosten erwartet. Die Kosten für den Abschnitt werden auf 2,8 Milliarden Euro kalkuliert.

Bereits auf Hochtouren laufen die Bauarbeiten auf dem ersten U5-Abschnitt vor allem im Bereich von City Nord und Sengelmannstraße. „Die schnelle Förderzusage bestätigt uns darin, die bislang sehr gute Arbeit mit voller Unterstützung des Bundes weiterhin so fortzusetzen“, erläutert Dr. Petra Welge, Geschäftsführerin der HOCHBAHN U5 Projekt GmbH.

Alles im Plan

Die Bauarbeiten auf dem ersten U5-Abschnitt laufen, 2027 soll der Probebetrieb und 2029 der Fahrgastbetrieb starten. Die Planungen auf den weiteren Abschnitten von City Nord bis zu den Arenen sind weit vorangeschritten.

Sie haben Fragen?

Die U5-Beauftragte Tanja Taaks ist für alle Fragen rund um den ersten U5-Abschnitt von Bramfeld in die City Nord ansprechbar, ihre Kontaktdaten finden Sie hier.

 

Mehr Informationen

 

Neuen Kommentar hinzufügen

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.

Kommentare

Gespeichert von J.K. 25 am Mo., 08.01.2024 - 15:30

Herzlichen Glückwunsch zur Fianzierungszusage! Werden entlang des östlichen Abschnittes auch P+R Parkhäuser entstehen? Das wäre ein großer Wunsch meinerseits.

Gespeichert von Moderation am Do., 11.01.2024 - 11:29
Antwort auf von J.K. 25

Hallo J.K. 25, vielen Dank für die Glückwünsche! 

Die Haltestellen auf dem U5-Abschnitt von Bramfeld in die City Nord werden mitten in eine enge, urbane Struktur gebaut. Deren Bau bringt nicht nur große Herausforderungen mit sich, sondern lässt den Bau von P+R-Anlagen aus Platzgründen nicht zu. Zudem sollen mit den U5-Haltestellen zwischen Bramfeld und der City Nord vorrangig die direkten Anwohnerinnen und Anwohner ans Schnellbahnnetz angebunden werden, die die Haltestellen fußläufig oder mit dem Rad erreichen können. Zudem sollen Buslinien mit Inbetriebnahme der U5-Haltestellen auf diese ausgerichtet werden, damit Fahrgäste schneller auf die Schiene umsteigen können.

Gespeichert von Philipp am Mo., 08.01.2024 - 21:20

Die Aussagen "bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten" und "bis zu 1,3 Milliarden Euro" sind leider von begrenzter Aussagekraft bzw. geben eine Obergrenze wieder, nicht jedoch die mindestens zu erwartende Förderung. Die Aussagen wirken zudem missververständlich bzw. widersprüchlich. Daher folgende vier Fragen;
1. Wie ergibt sich die Aussage, dass 1,3 Milliarden Euro 70 Prozent der "tatsächlichen Gesamtbaukosten" von 2,8 Milliarden Euro entsprechen?
2. Wie hoch wird die Fördersumme voraussichtlich konkret sein, also nicht lediglich die mögliche Obergrenze?
3. Von welchen Faktoren ist der zu erwartende Anteil anbhängig?
4. Welche Maßnahmen/Teilvorhaben fallen unter die förderfähigen Kosten?

Hallo Philipp, 

vielen Dank für Ihre Fragen.

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 75 Prozent an den förderfähigen Kosten der U5 von Bramfeld in die City Nord. Der Förderbescheid für den ersten Bauabschnitt beinhaltet mögliche Bundesfinanzhilfen bis zu 1,3 Milliarden Euro. Abhängig von künftig möglichen inflationsbedingten Preissteigerungen können in Abstimmung mit dem Bund weitere 600 Millionen Euro auf diesem Abschnitt eingereicht werden. In Summe ist also eine Förderung in Höhe von bis zu 1,9 Milliarden Euro und damit 70 Prozent der tatsächlichen Gesamtbaukosten von 2,8 Milliarden Euro möglich. 

Für die gesamte U5 ist mit 1,23 eindeutig ein Nutzen-Kosten-Faktor größer 1 nachgewiesen. Damit ist die entscheidende Voraussetzung erfüllt, für das Gesamtprojekt Bundesfördermittel erhalten zu können. Aufgrund des Projektumfangs der U5 wird sie abschnittsweise geplant und gebaut. Entsprechend werden auch abschnittsweise die Fördermittel beim Bund beantragt.  

Von welchen Faktoren der zu erwartende Anteil abhängt, können wir nicht sagen, da darüber der Bund entscheidet. 

Was grundsätzlich die förderfähigen Kosten betrifft: Die Investitionen in die so genannte ortsfeste Infrastruktur (Tunnel, Bahnhöfe, Gleise, Signale, technische Ausrüstung) sind grundsätzlich förderfähig. Nicht förderfähig sind hingegen z.B. Fahrzeuge oder Werkstätten. 

Vielen Dank für Ihre Antwort, die jedoch leider teilweise an meinen Fragen vorbeigeht. Um mein Erkenntnisinteresse zu verdeutlichen folgende Zuspitzung: Die Aussage, dass der Bund bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten trägt, kann auch heißen, dass der Bund gar nichts zahlt, da null Prozent auch in der Spanne von "bis zu 75 Prozent" liegen. Mir ist natürlich klar, dass dies nicht der Fall ist, ich hätte dennoch gern anstelle einer Obergrenze und Untergrenze bzw. Mindestsumme, also nicht "bis zu 75 Prozent", sondern "mindestens X Prozent" oder "mindestens X Euro".

Zur inflationsbedingten Anpassung der Fördersumme: Ich hatte verstanden, dass die Gesamtbaukostenprognose des ersten Bauabschnitts bereits jetzt bei 2,8 Milliarden Euro liegt und dass die bis zu 1,3 Milliarden Euro Förderung sich auf diese Summe beziehen und die zusätzlichen 600 Millionen Euro nur dann abgerufen werden könnten, wenn sich auf die Kostenprognose von 2,8 Milliarden Euro auf eine unbekannte Summe X erhöht. Der Anteil der Bundesförderung bliebe doch in jedem Falle gleich und würde bis zu einer Grenze von 600 Millionen Euro mit der Steigerung der Gesamtbaukosten skaliert, oder?

Hallo Philipp,

wir haben eine Förderzusage über 1,3 Milliarden Euro bekommen. Von dieser Summe hat Hamburg Ende 2023 bereits 70 Millionen Euro erhalten. 

In die Gesamtbaukostenprognose sind inflationsbedingte Kostensteigerungen bereits einkalkuliert. Dabei handelt es sich um eine konservative Rechnung, die nicht eintreten muss. Zusätzlich zur Förderzusage über 1,3 Milliarden Euro können, abhängig von künftig möglichen inflationsbedingten Preissteigerungen, in Abstimmung mit dem Bund weitere 600 Millionen Euro auf diesem Abschnitt eingereicht werden. Diese beziehen sich auf die Gesamtbaukostenprognose von 2,8 Milliarden Euro. 

Gespeichert von Michael Kahnt am Di., 09.01.2024 - 08:03

Können Sie bitte den Punkt "Alles im Plan" etwas genauer erläutern?
"2027 soll der Probetrieb und 2029 der Fahrgastbetrieb starten." Welcher Abschnitt ist damit gemeint? Es wird ja nicht die gesamte U5 Ost zu diesem Zeitpunkt fertig sein.
"Die Planungen auf den weiteren Abschnitten von City Nord bis zu den Arenen sind weit vorangeschritten." Wo genau stehen die Planungen? Wann ist mit der Einreichung der Planunterlagen bei den zuständigen Behörden zu rechnen?- Wo sind die harten Brocken der Planungen?

Hallo Herr Kahnt,  

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht, der erste Probebetrieb der U5 soll 2027 starten, der Fahrgastbetrieb dann 2029. Dieser findet auf der Strecke zwischen den Haltestellen City Nord und Sengelmannstraße statt. Die komplette Strecke von der City Nord bis nach Bramfeld soll dann Anfang der 2030er Jahre in Betrieb genommen werden.  

Für die U5 von der City Nord bis zur Jarrestraße läuft bereits seit 2022 die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Geplant ist die Einreichung der Planfeststellung auf diesem Abschnitt zur Mitte des Jahres 2024.  

Cookies UI